11.1 Mietbeginn bzw. -ende ist der Tag des Lageraus- bzw.-einganges. Bei Montagen beginnt die Miete mit dem Tag der Fertigstellung / Abnahme. Mietende bei Demontagen ist der Tag des Abbaus, nicht der Freimeldung.
Auftraggeberseitig ist ein fester Ansprechpartner mit Weisungsbefugnis vor Ort zu benennen.
Arbeitsschutzkleidung in besonderen Montagebereichen ist, wenn erforderlich, vom Auftraggeber kostenfrei bereitzustellen.
11.2. Der Transport ab und zum Lager von RK-Planen Robert Kröger GmbH ist Sache des Mieters und erfolgt auf dessen Kosten. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Objekte an das Auslieferungslager von RK-Planen Robert Kröger GmbH zurückzuliefern. Der Mieter hat für jeden Schaden aufzukommen, der durch sein Verschulden während der Vermietung entsteht. Dem Verschulden des Mieters steht ein Verschulden von ihm eingesetzter Hilfspersonen gleich.
11.3. Der Mieter hat die volle Obhutspflicht für die Mietsache und kommt für jeden Schaden auf, der während der Vermietung entstanden ist, unabhängig davon, ob der Schaden durch eigenes oder fremdes Verschulden oder durch höhere Gewalt entstanden ist. Eine entsprechende Versicherung ist vom Mieter abzuschließen.
11.4. Diebstähle und Schäden müssen sofort angezeigt werden.
11.5. Demontage und Abfuhr der Mietgegenstände wird ausschließlich durch die Firma RK-Planen ausgeführt. Eine bauseitige Demontage, auch in Teilen, ist auch aus Gründen der Sicherheit unzulässig und berechtigt auch nicht zu Abzügen von der Rechnung.
Die Termine für Montage und Demontage müssen mindestens 10 Werktage vor Ausführung mit unserem Büro Hamburg (040 – 211 11 71-0) abgesprochen und bestätigt werden.
11.6. Für Beschädigungen und/oder Verschmutzungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen (insbesondere bei Verwendung zur Abdeckung von Ruß, Kohlen, öligen Materialen Asbest oder ähnlichen Gütern), hat der Mieter die anfallenden Reparatur- und / oder Reinigungskosten zu tragen und für entstandene Wertminderungen Ersatz zu leisten. Dem Mieter wird empfohlen, eine Versicherung für die gemieteten Gegenstände abzuschließen. Der Mieter hat etwaige Schäden oder Verschmutzungen spätestens bei Rückgabe der Mietsache anzuzeigen.
11.7. Einen Verlust oder die totale Unbrauchbarkeit der Mietsache hat der Mieter unverzüglich unter Angabe der Planen- und Zeltgröße sowie der Planennummer RK-Planen Robert Kröger GmbH schriftlich anzuzeigen. RK-Planen Robert Kröger GmbH wird in diesem Fall von der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung frei und ist weder verpflichtet, die Mietsache wiederherzustellen noch eine vergleichbare neue Mietsache zu liefern. Hat der Mieter den Verlust oder die totale Unbrauchbarkeit der Mietsache verschuldet, hat der Mieter RK-Planen Robert Kröger GmbH den Zeitwert der Mietsache zu erstatten. Etwa bereits gezahlte oder fällige Mieten werden auf den Zeitwert nicht angerechnet. Durch den Eingang der schriftlichen Anzeige über den Verlust oder der totalen Unbrauchbarkeit der Mietsache wird der Mieter von der Entrichtung der Miete für die Zukunft frei.
11.8. Der Mieter ist, soweit RK-Planen Robert Kröger GmbH kein vergütungspflichtiger Montageauftrag erteilt wird, für die Ingebrauchnahme selbst verantwortlich. Für Schäden, die bei fehlerhafter Verwendung der Mietsache entstehen, übernimmt RK-Planen keine Haftung.
11.9. Der Mietvertrag kann von dem Mieter nicht ohne schriftliche Zustimmung von RK-Planen Robert Kröger GmbH einseitig auf Dritte übertragen werden.