RK-Planen
Robert Kröger GmbH

RK-Planen Robert Kröger GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

I. Allgemeine Bestim­mungen

1. Geltungs­bereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch künftigen Geschäfte mit der Firma RK-Planen Robert Kröger GmbH. 1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsinhalts, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich von RK-Planen Robert Kröger GmbH zugestimmt.

2. Vertrags­schluss und Preise

2.1. Änderungen in der Ausführung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2.2. RK-Planen Robert Kröger GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann auch durch Auslieferung/Montage erklärt werden. 2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von RK-Planen Robert Kröger GmbH, sofern RK-Planen Robert Kröger GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat bzw. die Nichtlieferung nicht von RK-Planen Robert Kröger GmbH zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet. 2.4. Ergeben sich zwischen Bestellung und Lieferung Kostenänderungen, hat RK-Planen Robert Kröger GmbH bei langfristigen Verträgen (Leistung länger als 4 Monate/Lieferung später als 4 Monate) das Recht, die Gegenleistung nach billigem Ermessen entsprechend zu erhöhen. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt (Kauf) bzw. zur Kündigung (Miete) berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 20 % beträgt. 2.5. Aufmaße von RK-Planen Robert Kröger GmbH sind sofort zu prüfen, Beanstandungen innerhalb von einer Woche ab Erhalt bei RK-Planen Robert Kröger GmbH schriftlich per Fax oder E-Mail zu erheben. Ansonsten gilt das Aufmaß als genehmigt.

3. Lieferung

3.1. Soweit nicht im Vertrag ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind Teillieferungen in zumutbarem Umfang zulässig. 3.2. Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum eines von RK-Planen Robert Kröger GmbH nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Kunde nach angemessener Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten (Kauf) oder den Vertrag kündigen (Miete). Andere gesetzliche Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte bleiben unberührt. 3.3. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. 3.4 Die Vereinbarung verbindlicher Liefer- und Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.

4. Zahlung

Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. 4.2. Die Mietzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. 4.3. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von RK-Planen Robert Kröger GmbH schriftlich anerkannt sind.

5. Mangel­einstands­pflichten

5.1. Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Empfang/Übernahme faxschriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. 5.2. RK-Planen Robert Kröger GmbH leistet für Mängel zunächst nach Wahl Gewähr durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. 5.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nicht erheblichen Mangel steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu. 5.4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch nur nach Maßgabe der Ziff. 6 zu.

6. Haftungs­beschrän­kungen

6.1. m Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet RK-Planen Robert Kröger GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. RK-Planen Robert Kröger GmbH kann ab Windstärke 8 bei Sturmschäden an den Montagematerialien keine Haftung übernehmen. 6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus übernommenen Beschaffenheitsgarantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer von RK-Planen Robert Kröger GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RK-Planen Robert Kröger GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 6.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache, es sei denn es liegt ein Fall von Ziff. 6.2. vor.

7. Schluss­bestim­mungen

7.1. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 7.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. RK-Planen Robert Kröger GmbH kann jedoch auch am Sitz des Vertragspartners oder am Ort der Leistung Klage erheben. 7.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

II. Zusätzliche Bestim­mungen für Kauf

8. Eigentums­vorbehalt

8.1. RK-Planen Robert Kröger GmbH behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde hat einen Anspruch auf Freigabe von Vorbehaltsware, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. 8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 8.3. Der Unternehmer ist ohne Zustimmung von RK-Planen Robert Kröger GmbH nicht berechtigt, die Ware vor Bezahlung weiterzuveräußern. Er tritt RK-Planen Robert Kröger GmbH außerdem bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch eine Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. RK-Planen Robert Kröger GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. RK-Planen Robert Kröger GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt. 8.4. RK-Planen Robert Kröger GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungs¬verzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

9. Mangel­einstands­pflichten

9.1. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. 9.2. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. 9.3. RK-Planen Robert Kröger GmbH gibt dem Kunden gegenüber keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10. Gefahr­übergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder – bei Streckengeschäften- des Lieferwerks. Dies gilt auch dann, wenn RK-Planen Robert Kröger GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.

III. Sonder­bestim­mungen für Miet­verhält­nisse

11. Miete

11.1 Mietbeginn bzw. -ende ist der Tag des Lageraus- bzw.-einganges. Bei Montagen beginnt die Miete mit dem Tag der Fertigstellung / Abnahme. Mietende bei Demontagen ist der Tag des Abbaus, nicht der Freimeldung.
Auftraggeberseitig ist ein fester Ansprechpartner mit Weisungsbefugnis vor Ort zu benennen.
Arbeitsschutzkleidung in besonderen Montagebereichen ist, wenn erforderlich, vom Auftraggeber kostenfrei bereitzustellen.
11.2. Der Transport ab und zum Lager von RK-Planen Robert Kröger GmbH ist Sache des Mieters und erfolgt auf dessen Kosten. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Objekte an das Auslieferungslager von RK-Planen Robert Kröger GmbH zurückzuliefern. Der Mieter hat für jeden Schaden aufzukommen, der durch sein Verschulden während der Vermietung entsteht. Dem Verschulden des Mieters steht ein Verschulden von ihm eingesetzter Hilfspersonen gleich.
11.3. Der Mieter hat die volle Obhutspflicht für die Mietsache und kommt für jeden Schaden auf, der während der Vermietung entstanden ist, unabhängig davon, ob der Schaden durch eigenes oder fremdes Verschulden oder durch höhere Gewalt entstanden ist. Eine entsprechende Versicherung ist vom Mieter abzuschließen.
11.4. Diebstähle und Schäden müssen sofort angezeigt werden.
11.5. Demontage und Abfuhr der Mietgegenstände wird ausschließlich durch die Firma RK-Planen ausgeführt. Eine bauseitige Demontage, auch in Teilen, ist auch aus Gründen der Sicherheit unzulässig und berechtigt auch nicht zu Abzügen von der Rechnung.
Die Termine für Montage und Demontage müssen mindestens 10 Werktage vor Ausführung mit unserem Büro Hamburg (040 – 211 11 71-0) abgesprochen und bestätigt werden.
11.6. Für Beschädigungen und/oder Verschmutzungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen (insbesondere bei Verwendung zur Abdeckung von Ruß, Kohlen, öligen Materialen Asbest oder ähnlichen Gütern), hat der Mieter die anfallenden Reparatur- und / oder Reinigungskosten zu tragen und für entstandene Wertminderungen Ersatz zu leisten. Dem Mieter wird empfohlen, eine Versicherung für die gemieteten Gegenstände abzuschließen. Der Mieter hat etwaige Schäden oder Verschmutzungen spätestens bei Rückgabe der Mietsache anzuzeigen.
11.7. Einen Verlust oder die totale Unbrauchbarkeit der Mietsache hat der Mieter unverzüglich unter Angabe der Planen- und Zeltgröße sowie der Planennummer RK-Planen Robert Kröger GmbH schriftlich anzuzeigen. RK-Planen Robert Kröger GmbH wird in diesem Fall von der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung frei und ist weder verpflichtet, die Mietsache wiederherzustellen noch eine vergleichbare neue Mietsache zu liefern. Hat der Mieter den Verlust oder die totale Unbrauchbarkeit der Mietsache verschuldet, hat der Mieter RK-Planen Robert Kröger GmbH den Zeitwert der Mietsache zu erstatten. Etwa bereits gezahlte oder fällige Mieten werden auf den Zeitwert nicht angerechnet. Durch den Eingang der schriftlichen Anzeige über den Verlust oder der totalen Unbrauchbarkeit der Mietsache wird der Mieter von der Entrichtung der Miete für die Zukunft frei.
11.8. Der Mieter ist, soweit RK-Planen Robert Kröger GmbH kein vergütungspflichtiger Montageauftrag erteilt wird, für die Ingebrauchnahme selbst verantwortlich. Für Schäden, die bei fehlerhafter Verwendung der Mietsache entstehen, übernimmt RK-Planen keine Haftung.
11.9. Der Mietvertrag kann von dem Mieter nicht ohne schriftliche Zustimmung von RK-Planen Robert Kröger GmbH einseitig auf Dritte übertragen werden.

IV. Zusätzliche Bestim­mungen für Montage­leistungen

Wird RK-Planen Robert Kröger GmbH mit Montageleistungen beauftragt, gelten folgende zusätzliche Regelungen:

12. Statik, Genehmigungen, Prüfungen

Für das Einholen eventuell notwendiger Genehmigungen hat der AG zu sorgen. Dies gilt z.B. bei der Genehmigung von Sonntagsarbeit.

13. Preis­stellung

13.1. Es werden die jeweils gültigen Mietpreise berechnet. Die Preisgestellung versteht sich vorbehaltlich baulicher Ausführbarkeit. 13.2. Jede weitere An- und Abfahrt wird gesondert in Rechnung gestellt. 13.3. Eine eventuell nötige Sicherheits- und Arbeitsschutzunterweisung ist mit 15 Minuten bereits im Preis enthalten. 13.4. Eine Wartung und Unterhaltung der Installation ist nicht im Preis enthalten und muss, wenn gewünscht, gesondert beauftragt werden. 13.5. Sensible Maschinen und eingelagerte Waren sind für die Dauer der Arbeiten von RK-Planen Robert Kröger GmbH bauseitig vollständig abzudecken. Bei Bedarf kann hier mit Personal und Material unterstützt werden. Auch dies bedarf einer gesonderten Beauftragung. 13.6. Anfallende Stand- und Wartezeiten, z.B. durch bauseitige Behinderungen, werden gesondert berechnet. 13.7. Bei einer Verringerung der zuvor angegebenen Montageflächen behält sich RK-Planen Robert Kröger GmbH vor, wegen Mindermassen einen angemessenen Zuschlag zu berechnen.

14. Termine

14.1. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, können die Montagearbeiten an Werktagen (montags bis freitags) zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen. 14.2. Verzögerungen der Montage durch Witterungsverhältnisse gehen nicht zu Lasten von RK-Planen Robert Kröger GmbH. Die Montage endet mit Abnahme durch den Mieter oder dessen Beauftragten und dem Montageleiter und ist durch Unterschrift des Mieters bzw. dessen Beauftragten auf dem Lieferschein zu bestätigen.

V. Zusätzliche Bestim­mungen für die Montage von Zelten

15. Montage­voraus­setzungen

15.1. Der Mieter sorgt für ebenes, waagerechtes, für Zelte bebaubares Gelände. RK-Planen wird nach dem Abbau den ursprünglichen Zustand des Geländes nicht wiederherstellen. Die exakte Aufstellfläche ist durch den Mieter oder dessen Beauftragten zu bestimmen und anzuweisen. Sind in diesem Bereich Gas-, Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen vorhanden, muss der Mieter vor Aufbaubeginn einen Plan übergeben, aus dem die genauen Lagen und Tiefen der Leitungen zu ersehen sind. Sollte bis spätestens zum Arbeitsbeginn ein entsprechender Erdleitungsplan nicht vorgelegt sein, so willigt der Mieter stillschweigend in den Arbeitsbeginn ein und haftet im Schadensfall für sämtliche Leitungs- und Folgeschäden. Bei Verbundpflaster müssen für die Befestigung, Bohrungen vorgenommen werden, wobei Steine zerbrechen können. Beschädigungen und die Wiederherstellung der Oberfläche gehen zu Lasten des Mieters. 15.2. Die Zu- und Abfahrtswege sowie das Baustellengelände müssen für Lastzüge bis 12 t befahrbar sein. 15.3. Es muss Baufreiheit für die gesamte Montagezeit gewährleistet sein. 15.4. Das Zelt wird mit 100cm langen Erdnägeln oder Injektionsankern verankert. 15.5. Die Vermietung der Zelte erfolgt ohne Elektrifizierung. Die erforderlichen Notbeleuchtungen bzw. Notschilder, Kabel, Verteilerkästen, Feuerlöscher etc. müssen vom Mieter gestellt werden. 15.6. Es wird ein Gabelstapler mit mind. 1,5to. Hublast und 5,50 m Hubhöhe für die Montagen und Demontagen bauseits kostenfrei gestellt. 15.7. Das Zeltdach ist durch den Mieter stets von Schnee und Eis geräumt zu halten.

16. Statik, Geneh­migungen, Prüfungen

16.1. Aufstellgenehmigungen für Zelte sind allein durch den Mieter zu beantragen. Ein Prüfbuch wird zur Abnahme von RK-Planen Robert Kröger GmbH gestellt. 16.2. Das Zelt hat eine vom TÜV geprüfte Statik für Fliegende Bauten. Eine Ausführungsgenehmigung sowie die anfallenden Kosten sind vom Mieter zu beantragen bzw. tragen. Werden Fliegende Bauten länger als 3 Monate an einem Ort aufgestellt, ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um die Errichtung einer genehmigungspflichtigen Anlage handelt.

VI. Zusätzliche Bestim­mungen für Montage von Keder-Wetter­schutz­dächern und Keder-Wand­verplanungen

17. Montage­voraus­setzungen

17.1. Die Erstellung/der Nachweis einer eventuell erforderlichen Statik für Keder- Wetterschutzdächer, Keder-Wandverplanungen oder Einhausungen ist allein Sache des Mieters bzw. des Erstellers der Gerüst-Unterkonstruktion. 17.2 Das Dach muss ein mind. 10 %iges Gefälle der Spannweite haben. Die Windverbände sowie Abstandsrahmen müssen unter den Obergurt der Gitterträger montiert werden. 17.3. Es ist darauf zu achten, dass in den Giebelbereichen sowie in der obersten Gerüstlage keine Rohre, Gitterträger o.ä. aus der Konstruktion herausragen. 17.4. Für Wetterschutzdächer muss die oberste Lage mit Gerüstbelägen ausgelegt sein. 17.5. Der Giebel sollte mit Rahmen- oder Modulgerüst gestellt sein. Bei einem Rohrkupplungsverband müssen Konsolen und Beläge eingebaut werden. Im Wandbereich dürfen die Gitterträger nicht am äußeren Stiel herausragen, da sonst nicht am Dach angeschlossen, bzw. die Dachplane nicht in die Vertikale heruntergezogen werden kann.

18. Haftung

RK-Planen Robert Kröger GmbH haftet nicht für entstandene Schäden durch bauseitige Öffnungen der Verplanung. Eventuell gewünschte Instandsetzungsmaßnahmen sind gesondert zu beauftragen. Diese sind im Auftragsfall nach Stundeneinsatz und Materialaufwand zu vergüten.

19. Ver­sicher­ung

Es ist vom Mieter eine Versicherung gegen Sturmschäden o.ä. abzuschließen und RK-Planen Robert Kröger GmbH vorzulegen. Auf Wunsch kann eine Versicherung bei RK-Planen Robert Kröger GmbH gegen Rechnung, abgeschlossen werden.

Stand März 2018

RK-Planen
Sicher­heits­netze GmbH & Co. KG

RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

I. Allgemeine Bestim­mungen

1. Geltungs­bereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch künftigen Geschäfte mit der RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG. 1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsinhalts, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG zugestimmt.

2. Vertrags­schluss und Preise

2.1. Änderungen in der Ausführung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2.2. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann auch durch Auslieferung /Montage erklärt werden. 2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG, sofern RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat bzw. die Nichtlieferung nicht von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet. 2.4. Ergeben sich zwischen Bestellung und Lieferung Kostenänderungen, hat RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG bei langfristigen Verträgen (Leistung länger als 4 Monate / Lieferung später als 4 Monate) das Recht, die Gegenleistung nach billigem Ermessen entsprechend zu erhöhen. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt (Kauf) bzw. zur Kündigung (Miete) berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 20 % beträgt. 2.5. Aufmaße von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG sind sofort zu prüfen, Beanstandungen innerhalb von 1 Woche ab Erhalt bei RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG schriftlich per Fax oder E-Mail zu erheben. Ansonsten gilt das Aufmaß als genehmigt.

3. Lieferung

3.1. Soweit nicht im Vertrag ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind Teillieferungen in zumutbarem Umfang zulässig. 3.2. Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum eines von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Kunde nach angemessener Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten (Kauf) oder den Vertrag kündigen (Miete). Andere gesetzliche Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte bleiben unberührt. 3.3. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. 3.4 Die Vereinbarung verbindlicher Liefer- und Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.

4. Zahlung

Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. 4.2. Die Mietzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. 4.3. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt sind.

5. Mangel­einstands­pflichten

5.1. Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Empfang / Übernahme faxschriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. 5.2. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG leistet für Mängel zunächst nach Wahl Gewähr durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. 5.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nicht erheblichen Mangel steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu. 5.4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch nur nach Maßgabe der Ziff. 6 zu.

6. Haftungs­beschrän­kungen

6.1. Im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG kann ab Windstärke 8 bei Sturmschäden an den Montagematerialien keine Haftung übernehmen. 6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus übernommenen Beschaffenheitsgarantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 6.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache, es sei denn es liegt ein Fall von Ziff. 6.2. vor.

7. Schluss­bestim­mungen

7.1. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 7.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG kann jedoch auch am Sitz des Vertragspartners oder am Ort der Leistung Klage erheben. 7.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

II. Zusätzliche Bestim­mungen für Kauf

8. Eigentums­vorbehalt

8.1. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde hat einen Anspruch auf Freigabe von Vorbehaltsware, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. 8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 8.3. Der Unternehmer ist ohne Zustimmung von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG nicht berechtigt, die Ware vor Bezahlung weiterzuveräußern. Er tritt RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG außerdem bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch eine Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt. 8.4. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungs¬verzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

9. Mangel­einstands­pflichten

9.1. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. 9.2. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. 9.3. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG gibt dem Kunden gegenüber keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien blei- ben hiervon unberührt.

10. Gefahr­übergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder – bei Streckengeschäften- des Lieferwerks. Dies gilt auch dann, wenn RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.

III. Sonder­bestim­mungen für Miet­verhält­nisse

11. Miete

11.1 Mietbeginn bzw. -ende ist der Tag des Lageraus- bzw. -einganges. Bei Montagen beginnt die Miete mit dem Tag der Fertigstellung / Abnahme. Mietende bei Demontagen ist der Tag des Abbaus, nicht der Freimeldung. Auftraggeberseitig ist ein fester Ansprechpartner mit Weisungsbefugnis vor Ort zu benennen. Arbeitsschutzkleidung in besonderen Montagebereichen ist, wenn erforderlich, vom Auftraggeber kostenfrei bereitzustellen. 11.2. Der Transport ab und zum Lager von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG ist Sache des Mieters und erfolgt auf dessen Kosten. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Objekte an das Auslieferungslager von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG zurückzuliefern. Der Mieter hat für jeden Schaden aufzukommen, der durch sein Verschulden während der Vermietung entsteht. Dem Verschulden des Mieters steht ein Verschulden von ihm eingesetzter Hilfspersonen gleich. 11.3. Der Mieter hat die volle Obhutspflicht für die Mietsache und kommt für jeden Schaden auf, der während der Vermietung entstanden ist, unabhängig davon, ob der Schaden durch eigenes oder fremdes Verschulden oder durch höhere Gewalt entstanden ist. Eine entsprechende Versicherung ist vom Mieter abzuschließen. 11.4. Diebstähle und Schäden müssen sofort angezeigt werden. 11.5. Demontage und Abfuhr der Mietgegenstände wird ausschließlich durch die Firma RK-Planen ausgeführt. Eine bauseitige Demontage, auch in Teilen, ist auch aus Gründen der Sicherheit unzulässig und berechtigt auch nicht zu Abzügen von der Rechnung. Die Termine für Montage und Demontage müssen mindestens 10 Werktage vor Ausführung mit unserem Büro Hamburg (040 – 211 11 71-0) abgesprochen und bestätigt werden. 11.6. Für Beschädigungen und / oder Verschmutzungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen (insbesondere bei Verwendung zur Abdeckung von Ruß, Kohlen, öligen Materialen Asbest oder ähnlichen Gütern), hat der Mieter die anfallenden Reparatur- und / oder Reinigungskosten zu tragen und für entstandene Wertminderungen Ersatz zu leisten. Dem Mieter wird empfohlen, eine Versicherung für die gemieteten Gegenstände abzuschließen. Der Mieter hat etwaige Schäden oder Verschmutzungen spätestens bei Rückgabe der Mietsache anzuzeigen. 11.7. Einen Verlust oder die totale Unbrauchbarkeit der Mietsache hat der Mieter unverzüglich unter Angabe der Netzgröße sowie der -nummer RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG schriftlich anzuzeigen. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG wird in diesem Fall von der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung frei und ist weder verpflichtet, die Mietsache wiederherzustellen noch eine vergleichbare neue Mietsache zu liefern. Hat der Mieter den Verlust oder die totale Unbrauchbarkeit der Mietsache verschuldet, hat der Mieter RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG den Zeitwert der Mietsache zu erstatten. Etwa bereits gezahlte oder fällige Mieten werden auf den Zeitwert nicht angerechnet. Durch den Eingang der schriftlichen Anzeige über den Verlust oder der totalen Unbrauchbarkeit der Mietsache wird der Mieter von der Entrichtung der Miete für die Zukunft frei. 11.8. Der Mieter ist, soweit RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG kein vergütungspflichtiger Montageauftrag erteilt wird, für die Ingebrauchnahme selbst verantwortlich. Für Schäden, die bei fehlerhafter Verwendung der Mietsache entstehen, übernimmt RK-Planen keine Haftung. 11.9. Der Mietvertrag kann von dem Mieter nicht ohne schriftliche Zustimmung von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG einseitig auf Dritte übertragen werden.

IV. Zusätzliche Bestim­mungen für Montage­leistungen

Wird RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG mit Montageleistungen beauftragt, gelten folgende zusätzliche Regelungen:

12. Montage­voraus­setzungen / Hinweise

12.1. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten ohne Verzögerung durchgeführt werden können. Den Anweisungen des Montageleiters von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG ist unbedingt Folge zu leisten. 12.2. Montageflächen und Zugangswege müssen bei der Montage und Demontage freigeräumt sein. Eine Einfahrt mit den Mindestmaßen von 2,60m Breite und 3,00m Höhe muss vorhanden sein. 12.3. Die Materialbeschickung und Baufreiheit für die gesamte Montagezeit / Demontagezeit muss gewährleistet sein. 12.4. Die Montage und die Demontage erfolgen regelmäßig jeweils in einem Bauabschnitt. 12.6. Hallen müssen mit einer Arbeitsbühne / einem Alu- Fahrgerüst frei befahrbar sein. Grundsätzlich ist die Befahrbarkeit der Arbeitsbereiche für die Zeit der Montage u. Demontage mit einer Arbeitsbühne zu gewährleisten. Ggf. ist in den Flächenlagerbereichen, nach Abstimmung vor Ort, eine Fahrgasse für die Arbeitsbühne zu schaffen. 12.7. Die Netze werden mit Tauwerk an den Bindern befestigt, d.h. es werden keine Bohrungen vorgenommen. / Falls zur Befestigung der Netze Bohrungen von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG vorgenommen werden müssen, ist das hierfür nötige Befestigungsmaterial, im genannten Preisen enthalten. Das Verschließen der Bohrlöcher nach Demontage erfolgt bauseits, für RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG kostenfrei. Am Netzrand, parallel zum Binder, bleibt eine 0,30 m breite Öffnung (gem. Montagevoraussetzungen BGR 179, Einsatz von Schutznetzen). 12.8. Kranbahnen und offene elektrische Leitungen im Arbeitsbereich sind für die Dauer der Montagearbeiten stromlos zu schalten. Es dürfen keine weiteren Arbeiten unter / oberhalb der Netzebene während unserer Tätigkeiten durchgeführt werden. Transportanlagen im direkten Arbeitsbereich sind zu deaktivieren. Befinden sich Lampen, Rohre o.ä. in dem abzunetzenden Bereich, sind diese vor Montagebeginn bauseits zu entfernen. Sämtliche Wärmequellen sind während der Bauphase abzuschalten, um die Auffangnetze zu schützen.

13. Statik, Geneh­migungen, Prüfungen

13.1. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG geht davon aus, dass das Tragwerk zur Befestigung der Auffangnetze die Lasten aufnimmt. Eine statische Prüfung ist vom Mieter zu veranlassen und vor Montagebeginn vorzulegen 13.2. Für das Einholen eventuell notwendiger Genehmigungen hat der AG zu sorgen. Dies gilt z.B. bei der Genehmigung von Sonntagsarbeit. 13.3. Werden Netze eigenmächtig abgeschnitten oder umgehängt, trägt der Mieter das alleinige Risiko für die Sicherheit der von ihm eingesetzten Leute. Wird die Netzinstallation durch hineingefallene Personen oder größere Gegenstände belastet, so sind diese umgehend aus dieser zu entfernen. Im Anschluss sind sowohl Aufhängepunkte als auch die Netzinstallation im betroffenen Bereich auf Funktion zu überprüfen. Die Überprüfung muss durch einen Sachverständigen erfolgen. RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG ist sofort zu unterrichten.

14. Termine

14.1. Es werden die jeweils gültigen Mietpreise berechnet. Die Preisgestellung versteht sich vorbehaltlich baulicher Ausführbarkeit. 14.2. Jede weitere An- und Abfahrt wird gesondert in Rechnung gestellt. 14.3. Eine eventuell nötige Sicherheits- und Arbeitsschutzunterweisung ist mit 15 Minuten bereits im Preis enthalten. 14.4. Eine Wartung und Unterhaltung der Installation ist nicht im Preis enthalten und muss, wenn gewünscht, gesondert beauftragt werden. 14.5. Sensible Maschinen und eingelagerte Waren sind für die Dauer der Arbeiten von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG bauseitig vollständig abzudecken. Bei Bedarf kann hier mit Personal und Material unterstützt werden. Auch dies bedarf einer gesonderten Beauftragung. 14.6. Anfallende Stand- und Wartezeiten, z.B. durch bauseitige Behinderungen, werden gesondert berechnet. 14.7. Bei einer Verringerung der zuvor angegebenen Montageflächen behält sich RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG vor, wegen Mindermassen einen angemessenen Zuschlag zu berechnen. 14.8. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, können die Montagearbeiten an Werktagen (montags bis freitags) zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen. 14.9. Verzögerungen der Montage durch Witterungsverhältnisse gehen nicht zu Lasten von RK-Planen Sicherheitsnetze GmbH & Co. KG. Die Montage endet mit Abnahme durch den Mieter oder dessen Beauftragten und dem Montageleiter und ist durch Unterschrift des Mieters bzw. dessen Beauftragten auf dem Lieferschein zu bestätigen.

Stand März 2018